SCHULORDNUNG

1.AUFGABEN UND ZIELE

Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie dient der praktischen Musikpflege und der Förderung der musikalischen Jugend- und Erwachsenenbildung außerhalb der allgemein bildenden Schulen. Ziele des Unterrichts sind die Förderung des Laien- und Gemeinschaftsmusizierens, die Heranbildung einer Hörerschaft für musikalische Veranstaltungen, die Erfassung und Förderung besonderer Begabungen sowie Studienvorbereitung.

2.UNTERRICHT

An der Musikschule findet der Unterricht in Einzel- oder nach Möglichkeit auch in Partnerunterricht statt. In den Kursen werden musiktheoretische Kenntnisse, allgemein-musikalisches Wissen sowie Praxis im Solo- und Zusammenspiel mit Anderen vermittelt.

Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.

Die Schüler haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.

Sollte das Benehmen der Schülerin/des Schülers dem Unterricht hinderlich oder schädlich sein, so behält sich die Musikschulleitung den Verweis der Schülerin/des Schülers vom Musikschulangebot vor.

2.1.TEILNAHME AM UNTERRICHT

Die Teilnahme am Instrumental-Unterricht ist mit Beginn der Schulpflicht möglich.

Erwachsenen steht der Unterricht in den Instrumentalfächern und Gesang offen. Die Teilnehmer sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den gewählten Kursen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen. Über diesen entscheidet die Musikschuldirektion.

2.2.UNTERRICHTSZEIT

Eine reguläre  Unterrichtseinheit dauert 25 Minuten, eine verlängerte 40 Minuten, der reguläre Partnerunterricht mit zwei Schülern dauert 40 Minuten.

Das ordentliche Semester besteht aus mindestens 14 Einheiten, die Feiertags- und Ferienordnung sowie die autonomen Schultage der öffentlichen allgemein bildenden Schulen gelten auch für die Musikschule.

3.INSTRUMENTE

Grundsätzlich muss der Schüler zu Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen.

4.AUFNAHME, ANMELDUNG

Die Aufnahme von Schülern erfolgt durch Anmeldung mittels entsprechenden Formulars.

Nach der online Voranmeldung tritt die entsprechende Lehrkraft mit dem/der Schüler/in bzw. Eltern in Kontakt, um den ersten Unterricht zu vereinbaren. Beim ersten Treffen wird das ordentliche Anmeldeformular ausgefüllt, welches an den Musikschulbesuch bindet.

Bei minderjährigen Schülern ist das Ansuchen um Aufnahme vom Erziehungsberechtigten auszufertigen. Mit der Anmeldung wird die Schul- und Gebührenordnung (inkl. Vereinsbeitrag) anerkannt.

5.WAHL DER LEHRPERSON

Bei der Einschreibung in die Musikschule kann der Wunsch nach Zuteilung zu einer Lehrperson auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Dieser erfordert allenfalls die Zustimmung des Lehrers und der Musikschuldirektion.

6.VERSÄUMTE UNTERRICHTSSTUNDEN

Absage seitens der Schüler:
Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtsstunden oder von sonstigen Änderungen den Lehrer frühestmöglich zu verständigen. Bei minderjährigen Schülern hat dies der Erziehungsberechtigte zu veranlassen. Diese Stunden werden nicht nachgeholt.

Absage seitens der Lehrer:
Wien: Bei Verhinderung des Lehrers wird das Schulgeld nicht rückerstattet, sondern die versäumten Einheiten eingebracht, sollte die Einheitenanzahl im Semester unter die 14 garantierten Einheiten fallen.

covid-Regelung: Sollte der Unterricht vor Ort aus gesetzlichen Gründen vorübergehend nicht gestattet sein (nicht beschränkt auf Covid-19), so wird der Unterricht nach Rücksprache digital fortgeführt. Dies stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Sollte der digitale Unterricht aus technischen Gründen nicht möglich sein, so kann eine Kündigung mit dem Folgemonat in Erwägung gezogen werden. Dies bedarf allenfalls der Rücksprache mit der Schulleitung (Entscheidungsträger).

7.SCHULGELD

Die aktuellen Angebote sind der Schulwebsite zu entnehmen (www.ms-harmony.at),

beziehungsweise bei der Direktion einzuholen:

MsDir. David Loreck, BA

0660 345 2870

info@ms-harmony.at

Individuelle Angebote sind nach Rücksprache mit der Musikschuldirektion möglich. (Einheitenmenge/dauer)

Das Schulgeld ist innerhalb von 2 Wochen nach Antritt der jeweils ersten Kursstunde zu entrichten. Wird diese Frist nicht eingehalten, so behält sich die Schulleitung eine Mahnung mit einem Säumniszuschlag vor.

Wird das Schulgeld über die Mahnung hinaus nicht entrichtet, so behält sich die Musikschulleitung den Verweis der Schülerin/des Schülers vom Musikschulangebot vor. Ein Wiedereintritt ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Die Anmeldung zu Schuljahresbeginn gilt für das ganze Schuljahr. Die Semesterbeiträge sind jeweils zu Semesterbeginn vorgeschrieben. Der Einstieg im Halbjahr erfolgt nur nach Vergabe freier Plätze, Terminwünsche können in dem Fall nicht entgegengenommen werden.

8.GESCHWISTER

Unterrichtsstunden können unter Geschwistern oder anderen Familienmitgliedern nicht automatisch übertragen werden.

9.AUSTRITT, ABMELDUNG

Ein Austritt kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Schuljahres geschehen. In begründeten Fällen, wie nachgewiesenem Wechsel des Wohnortes oder ärztlich bestätigter, länger andauernder Krankheit kann die Musikschuldirektion Ausnahmen nach rechtzeitiger Ankündigung zulassen.
Der vereinssitige Mitgliedsbeitrag wird allenfalls nicht refundiert, die Mitgliedschaft gilt losgelöst vom Eintrittsdatum immer von September bis August.

10.AUFSICHT

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.

11.INKRAFTTRETEN

Diese Schulordnung tritt am 30. 09. 2013 in Kraft.
Revision 1 am 01.09.2016.
Revision 2 am 15.04.2020 mit Erweiterung der „covid Regelung“
Revision 3 am 15.08.2023 Umstieg auf Ganzjahresmodell Wien
Revision 4 am 002.09.2024 Vereinheitlichung, Umstellung auf Einheitensystem in Wien