Werte Schüler/innen und Eltern an dem Standort GRG Gottschalkgasse.
Wir freuen uns ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 unser Musikschulangebot am Gymnasium GRG11 Gottschalkgasse erweitern zu können.
Es ist vereinbart worden, dass wir die bisherige Klavierklasse in dem aktuellen Sommersemester weiterführen. Damit der Platz (und für betreffende Schüler/innen auch der Schwerpunkt) gesichert werden kann, ist eine zeitnahe online Voranmeldung notwendig.
Das Semester hat im Februar begonnen, wir bieten einmalig einen Start mit März und entsprechend reduziertem Schulgeld an. Dies gilt ausschließlich für das Sommersemester 2024 und Bestandsschüler, die bereits an dem Standort Unterricht hatten. Wir bieten in Gymnasien für gewöhnlich als kleinste Einheit 30 Minuten wöchentlich an. Nachdem die Schüler/innen allerdings bisher Einheiten zu 25 Minuten hatten, ermöglichen wir diese für das aktuelle Semester.
Klavierunterricht März-Juni 2024
25 Minuten € 280.-
30 Minuten € 315.-
Alle anderen Angaben auf der Website und in der Schulordnung gelten unverändert.
In der ersten Einheit werden Sie außerdem ein Anmeldeformular erhalten, welches auch die Zahlungsanweisung enthält. Dieses ist unterschrieben in der zweiten Einheit zu retournieren.
** sonstige Instrumente werden gerne notiert, wir sind bemüht, Unterricht dieser zu ermöglichen.
Mit der Voranmeldung wird bestätigt, dass Sie die Schulordnung gelesen haben und akzeptieren.
(1) Die uns zugesandten Daten werden zu Zwecken der Organisation (Datenbank) der Musikschule gespeichert. Sie werden ausschließlich an öffentliche Behörden (vor allem Stadtschulrat) weitergereicht und keinesfalls an andere Organisationen oder Firmen weitergeleitet. Die Daten werden auf Wunsch binnen 72 Stunden gelöscht, nur gilt dies auch als Austritt aus dem Musikschulbetrieb (es können etwaige Stornogebühren anfallen). Die Daten werden (falls nicht eher dazu aufgefordert) 7 Jahre nach Austritt aus der Musikschule gelöscht (Formulare wie etwa Klassenbuchblätter müssen von Seiten der Behörden 7 Jahre lang aufbewahrt werden).
(2) Mit der Fotoerlaubnis wird der Benützung von Fotos aus dem Unterricht oder von Konzerten zugestimmt. (z.B.: Gruppenfotos von Klassenabenden) Nach Rücksprache werden unerwünschte Bilder entfernt oder die betreffenden Personen unkenntlich gemacht.