SCHULORDNUNG
1.AUFGABEN UND ZIELE
Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie dient der praktischen Musikpflege und der Förderung der musikalischen Jugend- und Erwachsenenbildung außerhalb der allgemein bildenden Schulen. Ziele des Unterrichts sind die Förderung des Laien- und Gemeinschaftsmusizierens, die Heranbildung einer Hörerschaft für musikalische Veranstaltungen, die Erfassung und Förderung besonderer Begabungen sowie Studienvorbereitung.
2.UNTERRICHT
An der Musikschule findet der Unterricht in Einzel- oder nach Möglichkeit auch in Partnerunterricht statt. In den Kursen werden musiktheoretische Kenntnisse, allgemein-musikalisches Wissen sowie Praxis im Solo- und Zusammenspiel mit Anderen vermittelt.
Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.
Die Schüler haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.
Sollte das Benehmen der Schülerin/des Schülers dem Unterricht hinderlich oder schädlich sein, so behält sich die Musikschulleitung den Verweis der Schülerin/des Schülers vom Musikschulangebot vor.
2.1.TEILNAHME AM UNTERRICHT
Die Teilnahme am Instrumental-Unterricht ist mit Beginn der Schulpflicht möglich.
Erwachsenen steht der Unterricht in den Instrumentalfächern und Gesang offen. Die Teilnehmer sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den gewählten Kursen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen. Über diesen entscheidet die Musikschuldirektion.
2.2.UNTERRICHTSZEIT
Eine reguläre Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten, eine verkürzte 30 Minuten, der reguläre Partnerunterricht mit zwei Schülern dauert 45 Minuten.
Das ordentliche Semester besteht aus mindestens 14 Einheiten, die Feiertags- und Ferienordnung sowie die autonomen Schultage der öffentlichen allgemein bildenden Schulen gelten auch für die Musikschule.
3.INSTRUMENTE
Grundsätzlich muss der Schüler zu Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen.
4.AUFNAHME, ANMELDUNG
Die Aufnahme von Schülern erfolgt durch Anmeldung mittels entsprechenden Formulars. Die Aufnahme kann zu Beginn eines Semesters erfolgen. Bei minderjährigen Schülern ist das Ansuchen um Aufnahme vom Erziehungsberechtigten auszufertigen. Mit der Anmeldung wird die Schul- und Gebührenordnung anerkannt.
5.WAHL DER LEHRPERSON
Bei der Einschreibung in die Musikschule kann der Wunsch nach Zuteilung zu einer Lehrperson auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Dieser erfordert allenfalls die Zustimmung des Lehrers und der Musikschuldirektion.
6.VERSÄUMTE UNTERRICHTSSTUNDEN
Absage seitens der Schüler:
Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtsstunden oder von sonstigen Änderungen den Lehrer frühestmöglich zu verständigen. Bei minderjährigen Schülern hat dies der Erziehungsberechtigte zu veranlassen. Diese Stunden werden nicht nachgeholt. AUSNAHME: Wenn die Abwesenheit vom jeweiligen Kooperationspartner (Standortabhängig) verschuldet ist (Schikurs, Sprachkurs etc.) wird:
Niederösterreich: der Unterricht nachgeholt.
Wien: der Unterricht nachgeholt, sollte die Einheitenanzahl im Semester unter die 14 garantierten Einheiten fallen.
Absage seitens der Lehrer:
Wien: Bei Verhinderung des Lehrers wird das Schulgeld nicht rückerstattet, sondern die versäumten Einheiten eingebracht, sollte die Einheitenanzahl im Semester unter die 14 garantierten Einheiten fallen.
Niederösterreich: Bei Verhinderung des Lehrers wird das Schulgeld nicht rückerstattet, sondern die versäumten Einheiten eingebracht.
covid-Regelung: Sollte der Unterricht vor Ort aus gesetzlichen Gründen vorübergehend nicht gestattet sein (nicht beschränkt auf Covid-19), so wird der Unterricht nach Rücksprache digital fortgeführt. Dies stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Sollte der digitale Unterricht aus technischen Gründen nicht möglich sein, so kann eine Kündigung mit dem Folgemonat in Erwägung gezogen werden. Dies bedarf allenfalls der Rücksprache mit der Schulleitung (Entscheidungsträger).
7.SCHULGELD
Die aktuellen Angebote sind der Schulwebsite zu entnehmen (www.ms-harmony.at),
beziehungsweise bei der Direktion einzuholen:
MsDir. David Loreck, BA
0660 345 2870
info@ms-harmony.at
Individuelle Angebote sind nach Rücksprache mit der Musikschuldirektion möglich. (Einheitenmenge/dauer)
Das Schulgeld ist innerhalb von 2 Wochen nach Antritt der jeweils ersten Kursstunde zu entrichten. Wird diese Frist nicht eingehalten, so behält sich die Schulleitung eine Mahnung mit einem Säumniszuschlag vor.
Wird das Schulgeld über die Mahnung hinaus nicht entrichtet, so behält sich die Musikschulleitung den Verweis der Schülerin/des Schülers vom Musikschulangebot vor. Ein Wiedereintritt ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
8.GESCHWISTER
Unterrichtsstunden können unter Geschwistern oder anderen Familienmitgliedern nicht automatisch übertragen werden.
9.AUSTRITT, ABMELDUNG
Ein Austritt kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Semesters geschehen. In begründeten Fällen, wie nachgewiesenem Wechsel des Wohnortes oder ärztlich bestätigter, länger andauernder Krankheit kann die Musikschuldirektion Ausnahmen nach rechtzeitiger Ankündigung zulassen.
10.AUFSICHT
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
11.INKRAFTTRETEN
Diese Schulordnung tritt am 30. 09. 2013 in Kraft.
Revision 1 am 01.09.2016.
Revision 2 am 15.04.2020 mit Erweiterung der „covid Regelung“